Kennen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche? Wir klären Sie auf und stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Seite. Zudem zeigen wir Ihnen Spartipps auf, die Ihre Haushaltskasse ein wenig schonen. Hilfetelefone und Beratungsstellen bieten darüber hinaus Beistand und Rat in akuten Situationen.
Kinderzuschlag
Wo kann ich Kinderzuschlag beantragen?
- Den Kinderzuschlag können Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung?
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
